Hygiene-Inspektion VDI 6022 – Wir führen sie für Sie durch
Für den hygienegerechten Betrieb sowie Instandhaltung sind gemäß ArbStättV und Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich. Die Richtlinienreihe VDI 6022 gilt für alle Räume, in denen sich Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten.
Diese Richtlinie gilt für alle RLT-Anlagen und -Geräte und deren zentrale und dezentrale Komponenten, die die Zuluftqualität beeinflussen.
Sie gilt nur dann auch für Abluftanlagen, wenn diese die Zuluftqualität beeinflussen können. Alle Hygienekontrollen sind zu dokumentieren und beim Betreiber zu archivieren. Eine Hygieneinspektion ist bei RLT-Anlagen ohne Befeuchtung alle drei Jahre, bei RLT-Anlagen mit Befeuchtung oder erdverlegten Kanälen alle zwei Jahre durchzuführen.
Wir führen diese Hygieneinspektion gerne für Sie durch.